Die vier Möglichkeiten
1. Ein Partner übernimmt die Immobilie
Wer im Haus oder in der Wohnung bleiben möchte, zahlt den anderen aus. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung allein getragen werden kann und die Bank mitspielt. Grundlage für die Auszahlung sollte ein neutral ermittelter Wert sein.
2. Gemeinsamer Verkauf
Oft die klarste Lösung: Der Erlös wird nach Abzug von Restschulden und Kosten aufgeteilt, beide können neu anfangen. Wichtig ist, dass beide Partner Verkaufspreis und Vorgehen gemeinsam tragen – ein erfahrener Makler kann hier neutral vermitteln. Auf Wunsch auch diskret, ohne öffentliches Inserat.
3. Vermieten und später entscheiden
Beide bleiben Eigentümer und vermieten die Immobilie. Das kann sinnvoll sein, wenn der Markt gerade ungünstig ist oder die Immobilie später an die Kinder gehen soll. Es setzt aber voraus, dass beide auch nach der Trennung gut zusammenarbeiten können.
4. Teilungsversteigerung als letzter Ausweg
Können sich die Partner nicht einigen, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Sie ist langwierig, teuer und führt häufig zu deutlich niedrigeren Erlösen. Fast immer ist eine Einigung für beide wirtschaftlich besser.
Der gemeinsame Kredit
Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften auch beide – unabhängig davon, wem die Immobilie im Grundbuch gehört und wer darin wohnt. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank den anderen ausdrücklich aus der Haftung entlassen. Bei einem Verkauf wird der Kredit in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst; dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Zugewinnausgleich
Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Dazu zählt auch eine Wertsteigerung der Immobilie. Deshalb ist ein nachvollziehbarer Wert zum maßgeblichen Stichtag wichtig – gegebenenfalls durch ein Verkehrswertgutachten.
Steuern beachten
Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt das auch bei einem Verkauf im Zuge der Scheidung – etwa für den Partner, der bereits ausgezogen ist und die Immobilie in den letzten Jahren nicht mehr selbst bewohnt hat. Mehr dazu in unserem Artikel zur Spekulationsfrist. Lassen Sie das unbedingt steuerlich prüfen, bevor Sie sich auf eine Lösung festlegen.
Der Weg zu einer fairen Lösung
- Bestandsaufnahme: Grundbuch, Kreditverträge, Restschuld und laufende Kosten klären.
- Neutraler Wert: Eine unabhängige Bewertung versachlicht die Diskussion.
- Optionen durchrechnen: Was bleibt jedem bei Übernahme, Verkauf oder Vermietung?
- Beratung einbinden: Anwalt, Steuerberatung und bei Bedarf Mediation.
- Gemeinsam entscheiden – und die Vereinbarung schriftlich, idealerweise notariell, festhalten.
Eine neutrale Einschätzung als Basis
Wir bewerten Ihre Immobilie unabhängig und begleiten auf Wunsch den gemeinsamen Verkauf – sachlich und diskret.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Trennung und Scheidung sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.



