Recht & Steuern

Kosten beim Immobilienverkauf: Wer zahlt was?

Wer verkauft, will wissen, was am Ende übrig bleibt. Die gute Nachricht: Viele Nebenkosten trägt üblicherweise der Käufer. Einige Posten betreffen aber auch Sie als Verkäufer – ein Überblick.

Überblick: wer zahlt was?

KostenpunktÜblicherweise zahltGrößenordnung
Maklerprovision (Wohnung/Einfamilienhaus, Privatkäufer)Käufer und Verkäufer je zur Hälftefrei vereinbar, in Berlin häufig je 3,57 % inkl. MwSt.
Notar und Grundbuch für den KaufvertragKäuferca. 1,5–2 % des Kaufpreises
Löschung bestehender GrundschuldenVerkäufermeist einige hundert Euro
GrunderwerbsteuerKäufer (vertraglich)Berlin 6,0 %, Brandenburg 6,5 %
VorfälligkeitsentschädigungVerkäufer, falls Kredit vorzeitig abgelöst wirdabhängig von Restschuld und Zinsen
SpekulationssteuerVerkäufer, nur in bestimmten Fällenpersönlicher Einkommensteuersatz
Energieausweis, Unterlagen, VorbereitungVerkäuferje nach Aufwand

Maklerprovision

Seit Ende 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher die gesetzliche Halbteilung: Beauftragen Verkäufer und Käufer den Makler gemeinsam, zahlen beide den gleichen Anteil. Beauftragt nur der Verkäufer und gibt einen Teil der Provision an den Käufer weiter, darf dieser Teil höchstens die Hälfte betragen.

Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt. In Berlin und Brandenburg verbreitet sind insgesamt bis zu 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer, also je 3,57 % für beide Seiten. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien gilt die Halbteilung nicht; hier wird die Provision frei vereinbart.

Notar- und Grundbuchkosten

Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung des neuen Eigentümers trägt nach dem Gesetz der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Als Faustregel gelten etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.

Als Verkäufer zahlen Sie dagegen die Kosten, um die Immobilie lastenfrei zu übergeben – typischerweise die Löschung von Grundschulden, die noch für Ihre Bank eingetragen sind. Diese Kosten liegen meist im Bereich einiger hundert Euro.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird von den Ländern festgelegt und beträgt in Berlin 6,0 % und in Brandenburg 6,5 % des Kaufpreises. Im Kaufvertrag wird sie üblicherweise dem Käufer auferlegt. Rechtlich haften gegenüber dem Finanzamt allerdings beide Vertragsparteien – ein Grund mehr, auf einen solventen Käufer zu achten.

Vorfälligkeitsentschädigung

Läuft auf der Immobilie noch ein Darlehen mit fester Zinsbindung, verlangt die Bank bei vorzeitiger Ablösung oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ihre Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsniveau ab.

Gut zu wissen: Ist das Darlehen seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt, können Sie es in der Regel mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank – manchmal lässt sich das Darlehen auch auf eine neue Immobilie übertragen.

Spekulationssteuer

Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Innerhalb dieser Frist bleibt der Verkauf trotzdem steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben (oder durchgehend seit dem Kauf).

Andernfalls wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das betrifft vor allem vermietete Wohnungen, die nach weniger als zehn Jahren verkauft werden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt steuerlich beraten.

Weitere Kosten für Verkäufer

  • Energieausweis: Fehlt ein gültiger Ausweis, muss er vor der Vermarktung erstellt werden. Je nach Art – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – reichen die Kosten von unter hundert bis zu einigen hundert Euro.
  • Unterlagen: Grundbuchauszug, Flurkarte oder Bauakten verursachen meist nur geringe Gebühren.
  • Vorbereitung: Kleine Reparaturen, Reinigung, Entrümpelung oder Homestaging – oft eine lohnende Investition in einen besseren Preis.

Was bleibt Ihnen am Ende?

Wir rechnen Ihren Verkauf transparent durch – kostenfrei und unverbindlich.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Steuersätze und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

Vincent Klatt
Vincent KlattStudierter Immobilienwirt bei Timber Immobilien – dem familiengeführten Immobilienmakler für Berlin und Brandenburg. Schreibt im Ratgeber über Verkauf, Bewertung und Recht rund um die Immobilie.