Was wann beschlossen wurde
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat es passieren lassen. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 gelten die wesentlichen Teile seit dem 29. Juli 2026. Einzelne Regelungen folgen in weiteren Stufen ab 2027, 2028 und 2030. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Was entfällt
- Die 65-Prozent-Regel: Neue Heizungen müssen nicht mehr zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Genau diese Vorgabe hatte seit 2024 für viel Verunsicherung gesorgt.
- Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung.
- Bisherige Betriebsverbote für bestimmte alte Heizkessel und Ölheizungen wurden ebenfalls gestrichen.
Was neu gilt
Öl- und Gasheizungen bleiben damit grundsätzlich weiter möglich. Statt der 65-Prozent-Regel gibt es eine sogenannte „Biotreppe“: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen.
| Ab | Mindestanteil biogener Brennstoffe / Wasserstoff |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Hybridlösungen, etwa eine Wärmepumpe oder Solarthermie in Kombination mit einem Gaskessel, können diese Vorgaben bis 2035 unter bestimmten Bedingungen erfüllen. Ab 2045 sollen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Für Mietverhältnisse werden die Mehrkosten neuer Gas- und Ölheizungen künftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt.
Was das für den Verkauf bedeutet
Weniger Unsicherheit bei Käufern
Gerade bei Einfamilienhäusern mit Öl- oder Gasheizung haben sich viele Kaufinteressenten in den vergangenen Jahren gefragt, welche Austauschpflichten und Kosten auf sie zukommen. Diese Sorge ist nun deutlich kleiner. Das kann Gespräche über den Kaufpreis entspannen.
Energieeffizienz bleibt ein Preisfaktor
Abgeschafft ist das Thema damit nicht. Steigende CO₂-Preise, die Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen und die Anforderungen der Banken bei der Finanzierung sorgen dafür, dass Käufer weiterhin genau auf Heizung, Dämmung und Energieausweis schauen. Ein gut dokumentierter energetischer Zustand bleibt ein Verkaufsargument.
Energieausweis weiterhin Pflicht
Beim Verkauf brauchen Sie wie bisher einen gültigen Energieausweis. Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie sind hier ab 2027 Änderungen angekündigt. Was heute gilt, lesen Sie in unserem Artikel „Energieausweis beim Verkauf“.
Unsere Einschätzung: Für Eigentümer, die ein Haus mit älterer Heizung verkaufen möchten, ist die neue Rechtslage eher eine gute Nachricht. Trotzdem lohnt es sich, Modernisierungen, Wartungsnachweise und Verbrauchsdaten vollständig bereitzuhalten – das schafft Vertrauen.
Was noch offen ist
- Ein eigenes Gesetz zu einer Quote für „grünes“ Gas und Heizöl ist für Ende 2026 angekündigt.
- Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, unter anderem mit neuen Vorgaben für Energieausweise, folgt schrittweise.
- Gegen das Gesetz wurden Klagen angekündigt; ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg.
Wir halten diesen Artikel auf dem aktuellen Stand.
Haus mit älterer Heizung verkaufen?
Wir schätzen ein, wie sich Heizung und Energiezustand auf Ihren Preis auswirken.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt.



