Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung müssen Sie Kaufinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Nach dem Kaufvertrag erhält der Käufer das Original oder eine Kopie. Das gilt auch für einen diskreten Verkauf ohne Anzeige.
Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler und für sehr kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche. Bei Eigentumswohnungen wird der Energieausweis in der Regel für das gesamte Gebäude erstellt – fragen Sie zuerst bei Ihrer Hausverwaltung nach.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten drei Jahre | Berechnung aus Bausubstanz und Anlagentechnik |
| Aussagekraft | Abhängig vom Nutzerverhalten | Objektiv vergleichbar |
| Aufwand | Gering | Höher, meist mit Ortstermin |
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde – es sei denn, das Gebäude erreicht bereits das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977, etwa durch spätere Modernisierungen. In allen anderen Fällen haben Sie meist die Wahl.
Pflichtangaben in der Immobilienanzeige
Liegt ein Energieausweis vor, müssen Anzeigen in kommerziellen Medien – zum Beispiel auf Immobilienportalen – bestimmte Angaben enthalten:
- Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
- Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch
- wesentlicher Energieträger der Heizung
- bei Wohngebäuden: Baujahr und Energieeffizienzklasse
Fehlen Ausweis oder Pflichtangaben, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kosten und Gültigkeit
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Ausgestellt wird er von berechtigten Fachleuten, etwa Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren. Ein Verbrauchsausweis ist oft schon für unter 100 Euro zu haben, ein Bedarfsausweis kostet je nach Gebäude meist mehrere hundert Euro.
Tipp: Der Bedarfsausweis ist zwar teurer, liefert Käufern aber ein objektiveres Bild – bei gut modernisierten Häusern kann er ein echtes Verkaufsargument sein.
Was sich ändert
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht zum Energieausweis beim Verkauf bleibt bestehen. Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie sollen Energieausweise schrittweise vereinheitlicht werden, unter anderem mit einer europaweiten Skala von A bis G statt der bisherigen deutschen Skala von A+ bis H. Die Änderungen sind ab 2027 angekündigt; die Details stehen noch nicht abschließend fest. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.
Kein gültiger Energieausweis?
Wir kümmern uns für unsere Auftraggeber darum – passend zu Ihrem Gebäude.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall.



